{"id":219,"date":"2019-03-04T10:33:57","date_gmt":"2019-03-04T10:33:57","guid":{"rendered":"https:\/\/waldorfkindergarten-wedel.de\/?page_id=219"},"modified":"2023-09-02T19:05:32","modified_gmt":"2023-09-02T18:05:32","slug":"satzung-des-traegervereins-2","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/waldorfkindergarten-wedel.de\/index.php\/satzung-des-traegervereins-2\/","title":{"rendered":"Satzung  des Tr\u00e4gervereins"},"content":{"rendered":"<p>\u00a7 1 Name, Sitz, Eintragung und Gesch\u00e4ftsjahr<br \/>\n(1) Der Verein tr\u00e4gt den Namen: \u201c Waldorfp\u00e4dagogik in Wedel e.V. \u201d.<br \/>\n(2) Er hat den Sitz in Wedel.<br \/>\n(3) Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Pinneberg eingetragen.<br \/>\n(4) Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p>\u00a7 2 Vereinszweck<br \/>\n(1) Der Verein dient der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen auf der Grundlage der P\u00e4dagogik Rudolf Steiners.<br \/>\n(2) Der Satzungszweck wird insbesondere durch Errichtung und Erhaltung eines Waldorfkindergartens verwirklicht. Der Verein ist Tr\u00e4ger des Waldorfkindergartens Wedel. Der Verein beh\u00e4lt sich weitere Aktivit\u00e4ten zur F\u00f6rderung anthroposophischer Erziehung und Gemeinschaftsbildung vor.<br \/>\n(3) Zu seinen Aufgaben geh\u00f6rt auch die Aus-\u00ad und Weiterbildung von Erziehern\/innen sowie anderen p\u00e4dagogisch interessierten und engagierten Menschen, wie auch die F\u00f6rderung dieser Bildungsaufgaben. Zuk\u00fcnftige Lebensanforderungen sollen dabei angemessene Ber\u00fccksichtigung finden.<br \/>\n(4) Der Verein verfolgt weder konfessionelle noch parteipolitische Ziele. Er verpflichtet sich zur F\u00f6rderung multikultureller Integration und Toleranz. Er stellt sich \u00fcberdies der konstruktiven Auseinandersetzung mit anderen Denkweisen und Konzepten.<br \/>\n(5) Die Aktivit\u00e4ten des Vereins verfolgen keinen Selbstzweck, sondern orientieren sich in ihrem Angebot an den Bed\u00fcrfnissen der Kinder und deren Angeh\u00f6rigen.<br \/>\n(6) Der Verein ist im Rahmen seiner M\u00f6glichkeiten bestrebt, den Kindern minderbemittelter Eltern den Besuch seines Waldorfkindergartens zu erm\u00f6glichen.<\/p>\n<p>\u00a7 3 Selbstlosigkeit und Wirtschaftlichkeit<br \/>\n(1) Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Wohlfahrtszwecke im Sinne des Abschnittes \u201esteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8217;\u201c der Abgabenordnung. Er verpflichtet sich einer modernen Haushaltsf\u00fchrung und einem Bedarfsorientierten Wachstum.<br \/>\n(2) Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins d\u00fcrfen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten.<br \/>\n(3) Die Mitglieder d\u00fcrfen bei ihrem Ausscheiden oder bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins keine Anteile des Vereinsverm\u00f6gens erhalten.<br \/>\n(4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p>\u00a7 4 Mitgliedschaft<br \/>\n(1) Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche und juristische Person werden, die seine Ziele unterst\u00fctzt, es sei denn, sie ist Mitglied in einer Sekte wie z.B. \u201eScientology\u201c oder einer verfassungsfeindlichen politischen Organisation. Stimmrecht hat jede nat\u00fcrliche Person. \u00dcber den Antrag auf Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand.<br \/>\n(2) Die Mitglieder sind zum Austritt aus dem Verein berechtigt. Der Austritt eines Mitgliedes ist nur zum Quartalsende m\u00f6glich. Er erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorsitzenden unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen. Die Frist beginnt mit dem Zugang der Austrittserkl\u00e4rung.<br \/>\n(3) Die Mitgliedschaft endet au\u00dferdem durch Ausschluss. Der Ausschluss ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zul\u00e4ssig. \u00dcber den Ausschluss entscheidet auf Antrag des Vorstandes die Mitgliederversammlung. Der Vorstand hat seinen Antrag dem auszuschlie\u00dfenden Mitglied mindestens 2 Wochen vor der Versammlung schriftlich mitzuteilen. Eine schriftlich eingehende Stellungnahme des Mitglieds ist in der \u00fcber den Ausschluss entscheidenden Versammlung zu verlesen. Der Ausschluss eines Mitgliedes wird sofort mit der Beschlussfassung wirksam. Der Ausschluss soll dem Mitglied, wenn es bei Beschlussfassung nicht anwesend war, durch den Vorstand unverz\u00fcglich eingeschrieben bekannt gemacht werden.<br \/>\n(4) Die Mitgliedschaft endet weiter mit der Streichung. Die Streichung der Mitgliedschaft erfolgt, wenn das Mitglied mit 6 fortlaufenden Monatsbeitr\u00e4gen im R\u00fcckstand ist und diesen Betrag auch nach schriftlicher Mahnung durch den Vorstand nicht innerhalb von 3 Monaten nach Absendung der Mahnung voll entrichtet. Die Mahnung muss mit eingeschriebenem Brief an die letzte bekannte Anschrift des Mitgliedes gerichtet sein und auf die bevorstehende Streichung hinweisen. Die Mahnung ist auch wirksam, wenn sie als unzustellbar zur\u00fcckkommt. Die Streichung erfolgt durch Beschluss des Vorstandes, der dem betroffenen Mitglied nicht bekannt gemacht wird.<\/p>\n<p>\u00a7 5 Beitrag<br \/>\n(1) Die H\u00f6he der Mitgliedsbeitr\u00e4ge wird durch Beschluss der Mitgliederversammlung festgelegt. Hierzu ist eine 2\/3 Mehrheit der anwesenden Vereinsmitglieder erforderlich. Der Beitrag ist viertelj\u00e4hrlich oder nach Wahl des Mitgliedes halb-\u00ad bzw. ganzj\u00e4hrlich im Voraus zu zahlen und auch f\u00fcr den Eintrittsmonat voll zu entrichten. Eine Aufnahmegeb\u00fchr wird nicht erhoben.<br \/>\n(2) Mitglieder, die keine Kinder im Kindergarten haben, k\u00f6nnen beantragen, dass sich der von ihnen gezahlte Beitrag auf einen vom Vorstand allgemein festzusetzenden Betrag reduziert.<\/p>\n<p>\u00a7 6 Organe des Vereines<br \/>\nOrgane des Vereines sind:<br \/>\n&#8211; die Mitgliederversammlung<br \/>\n&#8211; der Vorstand<\/p>\n<p>\u00a7 7 Mitgliederversammlung<br \/>\n(1) Die Mitgliederversammlung des Vereins ist zu berufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert, jedoch mindestens einmal j\u00e4hrlich, m\u00f6glichst im zweiten Quartal des Kalenderjahres, bzw. bei Ausscheiden eines Vorstandes bin-nen 3 Monaten.<br \/>\n(2) Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung ist auf Vorschlag des Vorstandes oder auf schriftlichen Antrag mindestens eines Drittels der Vereinsmitglieder einzuberufen.<br \/>\n(3)\u00a0Die Berufung der Mitgliederversammlung erfolgt per Mail oder f\u00fcr den Fall, dass eine Mailadresse nicht vorhanden ist, schriftlich durch den 1. Vorsitzenden des Vorstandes, bei dessen Verhinderung durch seinen Vertreter, unter Wahrung einer Einladungsfrist von mindestens 2 Wochen bei gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung. Die Einladung gilt mit der Absendung der Mail an die letztbekannte E-Mail-Adresse bzw. mit der Aufgabe zur Versendung an die letztbekannte Adresse des Mitglieds als bewirkt.<br \/>\n(4) Die Mitglieder k\u00f6nnen bis zu 7 Tage vor der Mitgliederversammlung beim Vor-stand eingehend Antr\u00e4ge stellen. Diese erscheinen regelm\u00e4\u00dfig unter dem Tagesordnungspunkt &#8220;Sonstiges&#8220;. Nicht fristgem\u00e4\u00dfe Antr\u00e4ge k\u00f6nnen vom Vor-stand zur\u00fcckgewiesen werden.<br \/>\n(5) Der Vorstand bestimmt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden der Mitgliederversammlung und schl\u00e4gt einen Protokollf\u00fchrer vor. Sollte der Vorschlag mit 2\/3 Mehrheit abgelehnt werden, bestimmt die Mitgliederversammlung den Protokollf\u00fchrer. Das Protokoll muss zumindest die gefassten Beschl\u00fcsse enthalten. Es wird vom Vorsitzenden der Mitgliederversammlung durch Unter-schrift best\u00e4tigt und sp\u00e4ter an alle Vereinsmitglieder versandt. Von Beschl\u00fcssen Betroffene werden, sofern sie kein Protokoll erhalten, eigens informiert.<br \/>\n(6) Die Mitgliederversammlung bestellt zwei Rechnungspr\u00fcfer, die weder dem Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angeh\u00f6ren und auch nicht Angestellte des Vereins sein d\u00fcrfen. Sie \u00fcberpr\u00fcfen die Buchf\u00fchrung und berichten der Mitgliederversammlung.<br \/>\n(7) In der ersten Mitgliederversammlung eines Kalenderjahres sind ein Jahresbericht, unter besonderer Ber\u00fccksichtigung der qualit\u00e4tsf\u00f6rdernden Ma\u00dfnahmen, die Jahresabrechnung sowie ein Budget und eine Jahresplanung, unter besonderer Ber\u00fccksichtigung der qualit\u00e4tsf\u00f6rdernden Zielsetzungen f\u00fcr das k\u00fcnftige Jahr in schriftlicher Fassung vorzulegen und Beschluss \u00fcber die Entlastung des Vorstandes und die Genehmigung des Budgets zu fassen.<br \/>\n(8) Die Mitgliederversammlung entscheidet \u00fcber:<br \/>\n(a) Wahl und Abwahl der Vorstandsmitglieder mit einfacher Mehrheit<br \/>\n(b) Entlastung des Vorstandes mit einfacher Mehrheit<br \/>\n(c) Genehmigung des Budgets mit einfacher Mehrheit<br \/>\n(d) An-\u00ad und Verkauf sowie Belastung von Grundbesitz mit 2\/3 Mehrheit<br \/>\n(e) Beteiligungen an Gesellschaften mit einfacher Mehrheit<br \/>\n(f) Festsetzung des Mitgliedsbeitrages mit 2\/3 Mehrheit<br \/>\n(g) Satzungs\u00e4nderungen mit 3\/4 Mehrheit<br \/>\n(h) Aufl\u00f6sung des Vereines mit 3\/4 Mehrheit<br \/>\n(9) Jede satzungsm\u00e4\u00dfig einberufene Mitgliederversammlung gilt als beschlussf\u00e4hig. Jedes Mitglied hat 1 Stimme. Das Stimmrecht ist nicht \u00fcbertragbar, es kann auch nicht durch eine Stimmrechtsvollmacht ausge\u00fcbt werden.<br \/>\n(10) Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit, so-fern die Satzung nichts anderes vorsieht. Sie werden im Protokoll im Wortlaut ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n<p>\u00a7 8 Vorstand<br \/>\n(1) Der Verein wird durch den Vorstand vertreten.<br \/>\n(2) Dem Vorstand obliegt die Wahrnehmung aller wirtschaftlichen und rechtlichen Belange des Vereins und des Kindergartens sowie die Umsetzung seiner Zielsetzungen. Er hat der Mitgliederversammlung Bericht zu erstatten.<br \/>\n(3) Der Vorstand besteht aus folgenden stimmberechtigten Personen:<br \/>\na) dem 1. Vorsitzenden,<br \/>\nb) dem stellvertretenden Vorsitzenden,<br \/>\nc) dem Kassenwart,<br \/>\nd+e) gegebenenfalls dem 1. und 2. Beisitzer.<br \/>\nErkl\u00e4rtes Ziel der Mitglieder ist, in der Regel einen Vorstand mit 5 Personen zu bilden. Ein Mitglied des Kindergartenkollegiums ist dem Vorstand beratend (nicht stimmberechtigt) zugeordnet, soweit es nicht um Kollegiumsmitglieder betreffende Personalentscheidungen geht.<br \/>\n(4) Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.<br \/>\nDer Kassenwart ist im Rahmen seiner Aufgaben und der Beschl\u00fcsse<br \/>\ndes Vorstandes allein gesch\u00e4ftsf\u00fchrungsbefugt; das N\u00e4here wird in der Gesch\u00e4ftsordnung des Vorstandes geregelt.<br \/>\n(5) Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung jeweils f\u00fcr die Dauer von 2 Jahren gew\u00e4hlt. Es k\u00f6nnen nur Mitglieder des Vereins gew\u00e4hlt werden. Wiederwahl ist m\u00f6glich. Hauptamtliche Mitarbeiter des Vereins haben kein passives Wahlrecht.<br \/>\n(6) Der Vorstand w\u00e4hlt aus seiner Mitte einen 1. Vorsitzenden. Das Mandat soll mindestens zwei Jahre wahrgenommen werden.<br \/>\n(7) Wenn mindestens 2 Vorstandsmitglieder \u2013 darunter der 1. Vorsitzende oder sein Stellvertreter \u2013 oder die Mehrheit der Vorstandsmitglieder anwesend sind, ist der Vorstand beschlussf\u00e4hig. Der Vorstand fasst seine Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der 1. Vorsitzende. Bei Abwesenheit des Vorsitzenden geht sein Stimmrecht auf seinen Stellvertreter \u00fcber. Schriftliche Beschlussfassung ist zul\u00e4ssig.<br \/>\n(8) Die Amtszeiten der jeweiligen Vorstandsmitglieder beginnen mit Wahl und deren Annahme. Sie enden mit Ablauf der zweij\u00e4hrigen Wahlperiode, Abwahl (Mitgliederversammlung) oder R\u00fccktritt.<br \/>\n(9) Neben der F\u00fchrung der laufenden Gesch\u00e4fte des Vereins im Rahmen des Budgets versieht der Vorstand insbesondere folgende Aufgaben:<br \/>\n(a) Pflege des Vereinszweckes<br \/>\n(b) Ausf\u00fchrung der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung<br \/>\n(c) Abschluss und K\u00fcndigung von Arbeitsvertr\u00e4gen<br \/>\n(d) Gestaltung und Abschluss von Mietvertr\u00e4gen<br \/>\n(e) Festsetzung der H\u00f6he der Betriebskostenbeitr\u00e4ge<br \/>\n(f) Erstellung und Vorlage des Jahresberichtes, unter besonderer Ber\u00fccksichtigung der qualit\u00e4tsf\u00f6rdernden Ma\u00dfnahmen<br \/>\n(g) Erstellung und Vorlage des Budgets, unter besonderer Ber\u00fccksichtigung der qualit\u00e4tsf\u00f6rdernden Zielsetzungen f\u00fcr das k\u00fcnftige Jahr<br \/>\n(h) Rechnungslegung \u00fcber das abgelaufene Gesch\u00e4ftsjahr<br \/>\n(i) Einberufung des Beirates und der Mitgliederversammlung<br \/>\n(j) Aufnahme von Mitgliedern in den Verein bzw. Ausschluss<br \/>\n(k) Gew\u00e4hrung von Beitragsnachl\u00e4ssen<br \/>\n(l) Der Vorstand ist berechtigt, zur Durchf\u00fchrung seiner Aufgaben einen hauptamtlichen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer anzustellen, der dem Vorstand uneingeschr\u00e4nkt zur Rechenschaft verpflichtet ist. Das konkrete Anstellungsverh\u00e4ltnis regelt der Arbeitsvertrag.<br \/>\n(10) Der Vorstand \u00fcbt seine T\u00e4tigkeit ehrenamtlich aus.<br \/>\n(11) Der Vorstand gibt sich eine Gesch\u00e4ftsordnung und Aufgabenverteilung. Er genehmigt die Gesch\u00e4ftsordnungen der Gremien des Vereins, die Kindergartenordnung sowie die Verlautbarungen und Informationen f\u00fcr den Kindergarten\u00ad und Vereinsbereich.<br \/>\n(12) Vorstandssitzungen finden mindestens viermal j\u00e4hrlich statt. Sie werden protokolliert.<\/p>\n<p>\u00a7 9 Qualit\u00e4tsf\u00f6rderung<br \/>\n(1) Alle Gremien (z.B. Beirat, Elternvertretung, Kollegium) wirken an der Qualit\u00e4tsf\u00f6rderung der Leistungen des Vereins mit und sind in regelm\u00e4\u00dfigen Abst\u00e4nden, jedoch mindestens halbj\u00e4hrlich gegen\u00fcber dem Beirat und dem Vor-stand dokumentationspflichtig. Die Ausgestaltung wird durch Gesch\u00e4ftsordnungen der beteiligten Gremien sowie die Kindergartenordnung geregelt.<br \/>\n(2) Der Verein bestimmt Ziele, Methoden und Wege der Qualit\u00e4tsf\u00f6rderung \u00ad unter Ber\u00fccksichtigung gesetzlicher Vorschriften \u00ad selbst. Der Vorstand wacht \u00fcber deren Einhaltung und legt dar\u00fcber gegen\u00fcber der Mitgliederversammlung mindestens einmal j\u00e4hrlich Rechenschaft ab.<\/p>\n<p>\u00a7 10 Gremien<br \/>\nDie Gremien (z.B. Beirat, Elternvertretung, Kollegium) beraten den Vorstand, legen dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Vorschl\u00e4ge zur Beschlussfassung vor, bereiten die Beschlussfassung vor und setzen Beschl\u00fcsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlung um. Die Einzelheiten regeln die jeweiligen Gesch\u00e4ftsordnungen der Gremien.<\/p>\n<p>\u00a7 11 Satzungs\u00e4nderung<br \/>\n(1) F\u00fcr eine Satzungs\u00e4nderung ist eine 3\/4 Mehrheit der zu einer ordnungsgem\u00e4\u00df einberufenen Mitgliederversammlung erschienen Vereinsmitglieder erforderlich.<br \/>\n(2) \u00dcber Satzungs\u00e4nderungen kann in der Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn auf diesen Tagesordnungspunkt bereits in der Einladung zur Mitgliederversammlung hingewiesen wurde und der Einladung so-wohl der bisherige als auch der vorgesehene neue Satzungstext beigef\u00fcgt worden war.<\/p>\n<p>\u00a7 12 Aufl\u00f6sung des Vereins und Verm\u00f6gensbindung<br \/>\n(1) F\u00fcr den Beschluss, den Verein aufzul\u00f6sen, ist eine 3\/4 Mehrheit der in der ordentlich einberufenen Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich. Der Beschluss kann nur nach rechtzeitiger Ank\u00fcndigung in der Einladung zur Mitgliederversammlung gefasst werden.<br \/>\n(2) Bei Aufl\u00f6sung des Vereines oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereines an die \u201eInternationale Vereinigung der Waldorfkinderg\u00e4rten e.V.\u201c. Ist das nicht m\u00f6glich, an den \u201eDeutschen Parit\u00e4tischen Wohlfahrtsverband, Landesverband Schleswig Holstein e.V.\u201c. Das Verm\u00f6gen muss ausschlie\u00dflich und unmittelbar f\u00fcr gemeinn\u00fctzige bzw. mildt\u00e4tige Zwecke verwendet werden.<\/p>\n<p>Wedel 01.10.2013<\/p>\n<p>Anmerkung: In dieser Satzung wird lediglich aus Gr\u00fcnden der sprachlichen Einfachheit die m\u00e4nnliche Form verwandt. Frauen sind selbstverst\u00e4ndlich mit eingeschlossen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1 Name, Sitz, Eintragung und Gesch\u00e4ftsjahr (1) Der Verein tr\u00e4gt den Namen: \u201c Waldorfp\u00e4dagogik in Wedel e.V. \u201d. (2) Er hat den Sitz in Wedel. 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